Rechtsprechung
   VG Würzburg, 04.10.2022 - W 7 E 22.564   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,31719
VG Würzburg, 04.10.2022 - W 7 E 22.564 (https://dejure.org/2022,31719)
VG Würzburg, Entscheidung vom 04.10.2022 - W 7 E 22.564 (https://dejure.org/2022,31719)
VG Würzburg, Entscheidung vom 04. Oktober 2022 - W 7 E 22.564 (https://dejure.org/2022,31719)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,31719) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; FreizügG/EU § ... 1 Abs. 2 Nr. 3 c); FreizügG/EU § 1 Abs. 2 Nr. 4; FreizügG/EU § 2 Abs. 1, 2; FreizügG/EU § 2 Abs. 4 S. 2; FreizügG/EU § 3a; FreizügG/EU § 4; AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2; AufenthG § 5 Abs. 2; AufenthG § 36 Abs. 2; AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1
    Erfolgsloser Eilantrag gegen Abschiebung eines Familienangehörigen einer Unionsbürgerin

  • rewis.io

    Einstweilige Anordnung, abgelehnt, Aussetzung der Abschiebung, Familienangehöriger einer Unionsbürgerin, verneint, keine Unterhaltsgewährung, keine Ableitungskette, Aufenthaltsrecht für nahestehende Person, Visumserfordernis, Nachholen des Visumverfahrens, Zumutbarkeit, ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21

    Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einer Duldung

    Auszug aus VG Würzburg, 04.10.2022 - W 7 E 22.564
    Es ist mit dem verfassungs- bzw. konventionsrechtlichen Schutz der Familie nach Art. 6 GG bzw. Art. 8 Abs. 1 EMRK im vorliegenden Fall vereinbar, den Antragsteller selbst angesichts etwaiger "einfachrechtlicher Ungewissheiten" (vgl. BVerfG, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 50) auf die Einholung des erforderlichen Visums zu verweisen.

    Eine insoweit zutage getretene fehlende Bereitschaft zur Mitwirkung in einem Visumsverfahren und dadurch bedingte längere Wartezeiten bei der Deutschen Auslandsvertretung in Pakistan, die zwangsläufig auch eine längere Trennungszeit zwischen Vater und Kind bedeuten würden (vgl. zu der auch insoweit erforderlichen gültigen Prognose und der damit verbundenen Annahme der Zumutbarkeit einer Ausreise: BVerfG, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 64), ginge angesichts des gesetzlichen Ausschlussgrundes gemäß § 25 Abs. 5 Satz 3 AufenthG zulasten des Antragstellers (vgl. die nachfolgenden Ausführungen).

    Der mit der Durchführung des Visumverfahrens üblicherweise einhergehende Zeitablauf ist von demjenigen, der die Einreise in das Bundesgebiet begehrt, regelmäßig hinzunehmen (vgl. BVerfG, zuletzt B.v. 9.12.2021, a.a.O. Rn. 47 m.w.N.).

    Eine pflichtwidrige Verweigerung jeglicher Mitwirkung im Visumverfahren und dadurch bedingte längere Wartezeiten bei der deutschen Auslandsvertretung in Pakistan, die zwangsläufig auch eine längere Trennungszeit zwischen Vater und Kind bedeuten würden (vgl. BVerfG, B.v. 9.12.2021, a.a.O., Rn. 56 ff.), hat dabei angesichts des klaren und eindeutigen gesetzlichen Ausschlussgrundes nach § 25 Abs. 5 Sätze 3 und 4 AufenthG - wonach eine Aufenthaltserlaubnis nur erteilt werden darf, wenn der Ausländer unverschuldet an der Ausreise gehindert ist und ein Verschulden insbesondere u.a. anzunehmen ist, wenn er zumutbare Anforderungen zur Beseitigung der Ausreisehindernisse nicht erfüllt - zulasten des Antragstellers zu gehen (vgl. BayVGH, U.v. 7.12.2021 - 10 BV 21.1821 - juris Rn. 23).

    Zur Beurteilung der Zumutbarkeit der Trennung des betroffenen Ausländers von seiner Familie infolge der - grundsätzlich zumutbaren - Nachholung des Visumsverfahrens bedarf es von Verfassungs wegen einer Begründung, warum insofern eine lediglich vorübergehende und keine dauerhafte Trennung in Aussicht steht (BVerfG, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris LS 2c).

    Ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht haben die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (BVerfG, B.v. 22.12.2021 - 2 BvR 1432/21 - juris Rn. 44; B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 48; B.v. 1.12.2008 - 2 BvR 1830/08 - juris Rn. 33).

    Einfachrechtliche Unwägbarkeiten bzw. Ungewissheiten über den Ausgang des Visumverfahrens (im vom BVerfG a.a.O. entschiedenen Fall die "hohen Hürden" nach § 36 Abs. 2 AufenthG) müssen Eingang in die vom Gericht anzustellende Prognose finden (BVerfG, B.v. 22.12.2021 - 2 BvR 1432/21 - juris Rn. 51; B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 53).

    Bei dieser Prognose sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts neben "einfachrechtlichen Unsicherheiten" (bezogen auf den in Betracht kommenden familiären Aufenthaltstitel) eine eventuell fehlende Mitwirkung des Betroffenen im Visumverfahren ebenso zu berücksichtigen (BVerfG, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 52 ff.).

    Zudem würde es die Erkenntnisfähigkeit von Behörden und Gerichten überfordern, bei der Prognose über die Dauer des Visumverfahrens und der damit verbundenen Trennung des Ausländers von seinem in Deutschland aufenthaltsberechtigten Kind eine präzise Vorstellung davon zu entwickeln, mit welcher Trennungszeit tatsächlich im Falle der Duldungsversagung zu rechnen wäre, wenn der Ausländer nicht das in seiner Sphäre Liegende beiträgt, um das Verfahren zu betreiben und zu einem zeitnahen Abschluss zu bringen (BVerfG, B.v. 9.12.2021, a.a.O. Rn. 59).

    Nach diesen Maßgaben ist es im vorliegenden Fall mit dem verfassungsrechtlichen Schutz der Familie nach Art. 6 GG (bzw. Art. 8 Abs. 1 EMRK) vereinbar, den Antragsteller selbst "angesichts der bestehenden einfachrechtlichen Ungewissheiten" (vgl. dazu BVerfG, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 50) auf die Einholung des erforderlichen Visums zu verweisen.

    Soweit der Antragsteller unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris) auf die Unwägbarkeiten des Visumverfahrens und die fehlende Bindung der Auslandsvertretung an eine etwaige Vorabzustimmung hinweist, ist davon auszugehen, dass es mit dem verfassungsrechtlichen Schutz der Familie selbst "angesichts der bestehenden einfachrechtlichen Ungewissheiten" vereinbar ist, ihn auf die Einholung des Visums zu verweisen.

    Hinsichtlich der "hohen Hürden" (vgl. BVerfG, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - Rn. 53) der Erteilung eines Visums nach § 36 Abs. 2 AufenthG ist zu berücksichtigen, dass eine außergewöhnliche Härte in diesem Sinne grundsätzlich voraussetzt, dass der schutzbedürftige Familienangehörige ein eigenständiges Leben nicht führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe dringend angewiesen ist, und dass diese Hilfe in zumutbarer Weise nur in Deutschland erbracht werden kann (BVerwG, U.v. 30.7.2013 - 1 C 15/12 - BVerwGE 147, 278-292, Rn. 12).

  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12

    Kind; Unionsbürgerschaft; deutsche Staatsangehörigkeit; Daueraufenthaltsrecht;

    Auszug aus VG Würzburg, 04.10.2022 - W 7 E 22.564
    In den Blick zu nehmen ist, wie lange ein Visumverfahren bei korrekter Sachbehandlung und gegebenenfalls unter Zuhilfenahme einstweiligen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO voraussichtlich dauern würde und welche Auswirkungen ein derartiger Auslandaufenthalt des Ausländers für die Familie hätte (BVerwG, U.v. 30.7.2013 - 1 C 15/12 - juris).

    Vorliegend kommt ein Aufenthaltstitel aufgrund der Auffangnorm § 36 Abs. 2 AufenthG in Betracht (vgl. BVerwG, U.v. 30.7.2013 - 1 C 15.12 - juris Rn. 13: spezifische Angewiesenheit auf familiäre Hilfe in Deutschland, wobei erneut auf die o.g. Rechtsprechung hinzuweisen ist, wonach der Erziehungsbeitrag eines Elternteiles nicht durch denjenigen des jeweils anderen Elternteils ersetzt werden kann).

    Hinsichtlich der "hohen Hürden" (vgl. BVerfG, B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - Rn. 53) der Erteilung eines Visums nach § 36 Abs. 2 AufenthG ist zu berücksichtigen, dass eine außergewöhnliche Härte in diesem Sinne grundsätzlich voraussetzt, dass der schutzbedürftige Familienangehörige ein eigenständiges Leben nicht führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe dringend angewiesen ist, und dass diese Hilfe in zumutbarer Weise nur in Deutschland erbracht werden kann (BVerwG, U.v. 30.7.2013 - 1 C 15/12 - BVerwGE 147, 278-292, Rn. 12).

  • VGH Bayern, 07.12.2021 - 10 BV 21.1821

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wegen familiärer Bindungen im

    Auszug aus VG Würzburg, 04.10.2022 - W 7 E 22.564
    Eine pflichtwidrige Verweigerung jeglicher Mitwirkung im Visumverfahren und dadurch bedingte längere Wartezeiten bei der deutschen Auslandsvertretung in Pakistan, die zwangsläufig auch eine längere Trennungszeit zwischen Vater und Kind bedeuten würden (vgl. BVerfG, B.v. 9.12.2021, a.a.O., Rn. 56 ff.), hat dabei angesichts des klaren und eindeutigen gesetzlichen Ausschlussgrundes nach § 25 Abs. 5 Sätze 3 und 4 AufenthG - wonach eine Aufenthaltserlaubnis nur erteilt werden darf, wenn der Ausländer unverschuldet an der Ausreise gehindert ist und ein Verschulden insbesondere u.a. anzunehmen ist, wenn er zumutbare Anforderungen zur Beseitigung der Ausreisehindernisse nicht erfüllt - zulasten des Antragstellers zu gehen (vgl. BayVGH, U.v. 7.12.2021 - 10 BV 21.1821 - juris Rn. 23).

    Diesbezüglich muss die Dauer des Visumverfahrens absehbar und insbesondere auch geklärt sein, ob die grundsätzliche Möglichkeit zum Familiennachzug besteht (BayVGH, U.v. 7.12.2021 - 10 BV 21.1821 - Rn. 40 m.w.N.; OVG SH, B.v. 3.1.2022 - 4 MB 68/21 - juris).

    Bei verweigerter Mitwirkung im Visumverfahren gebietet Art. 6 Abs. 1 GG es nicht, das öffentliche Interesse an der Einhaltung des Sichtvermerkverfahrens gänzlich zurückzustellen, da dies keinen schonenden Ausgleich der familiären Belange des Antragstellers und der gegenläufigen öffentlichen Interessen mehr bedeuten würde (BayVGH, U.v. 7.12.2021 - 10 BV 21.1821 - juris Rn. 42; B.v. 30.7.2021 - 19 ZB 21.738 - juris Rn. 21 m.w.N.; OVG Berlin-Bbg, B.v. 8.7.2019 - OVG 3 N 147.17 - juris Rn. 8).

  • EuGH, 10.05.2017 - C-133/15

    Ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes kann als Elternteil eines

    Auszug aus VG Würzburg, 04.10.2022 - W 7 E 22.564
    Dem drittstaatsangehörigen Elternteil, der tatsächlich für das Kind mit Unionsbürgerstatus sorgt, muss somit der Aufenthalt im Aufnahmestaat ermöglicht werden, weil das Kind für seinen Aufenthalt auf die Personensorge und Unterhaltsgewährung des drittstaatsangehörigen Elternteils angewiesen ist (EuGH, U.v. 10.5.2017 - C-133/15 - juris Rn. 72; U.v. 10.10.2013 - Alokpa, C-86/12 - juris Rn. 25 ff. m.V.a. U.v. 19.10.2004 - Zhu und Chen, C-200/02 - Slg. 2004, I-9925, Rn. 46 und 47 und U.v. 8.11.2012 - Iida, C-40/11 - juris Rn. 55; BayVGH, U.v. 25.5.2019 - 10 BV 18.281 - juris Rn. 24; Tewocht in Kluth/Heusch, Ausländerrecht, Stand 1.7.2021, FreizügG/EU, § 1 Rn. 49 ff.).

    Des Weiteren ist auch nicht substantiiert dargelegt, dass der andere Elternteil - hier die Kindsmutter und Lebensgefährtin des Antragstellers - als Unionsbürgerin nicht in der Lage und bereit ist, die Personensorge für das Kind allein wahrzunehmen, auch wenn diesem Gesichtspunkt nicht allein eine ausschlaggebende Bedeutung zukommt (EuGH, U.v. 10.5.2017 - C-133/15 - juris Rn. 72).

    Denn der Kernbestand der Unionsbürgerschaft wird erst dann beeinträchtigt, wenn der Unionsbürger aufgrund der beschriebenen Umstände gezwungen wäre, das Unionsgebiet als Ganzes zu verlassen (EuGH, U.v. 10.5.2017 - C-133/15, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 27.11.2018 - 19 CE 17.550

    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis und eines Aufenthaltsrechts nach ARB 1/80

    Auszug aus VG Würzburg, 04.10.2022 - W 7 E 22.564
    Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Wertung in § 81 Abs. 3 und 4 AufenthG, wonach ein verfahrensbezogenes Bleiberecht in Form einer Erlaubnis- bzw. Duldungs- oder Fortgeltungsfiktion nur für den Fall eines rechtmäßigen Aufenthalts vorgesehen ist, kann allein daraus, dass der Ausländer einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis geltend macht und diesen im Bundesgebiet durchsetzen will, grundsätzlich kein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis folgen, dem durch Aussetzung der Abschiebung für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens Rechnung zu tragen ist (NdsOVG, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 30).

    Dem in § 81 Abs. 3, 4 AufenthG zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Anliegen und der Gesetzessystematik widerspräche es, wenn ein Ausländer für die Dauer eines jeden (anderen) Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens die Aussetzung der Abschiebung beanspruchen könnte (BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 30).

    Ausnahmsweise kann jedoch zur Gewährleistung effektiven Rechtschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG die Aussetzung einer Abschiebung geboten sein, um die für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlichen und tatsächlich gegebenen tatbestandlichen Voraussetzungen für die Dauer des Aufenthaltserlaubniserteilungsverfahrens aufrecht zu erhalten und so sicherzustellen, dass eine aufenthaltsrechtliche Regelung einem möglicherweise Begünstigten zu Gute kommen kann (NdsOVG, B.v. 22.8.2017 - 13 ME 213/17 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 27.11.2018 - 19 CE 17.550 - juris Rn. 31).

  • BVerfG, 22.12.2021 - 2 BvR 1432/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Trennung des Beschwerdeführers

    Auszug aus VG Würzburg, 04.10.2022 - W 7 E 22.564
    Ein hohes, gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht haben die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere, wenn ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (BVerfG, B.v. 22.12.2021 - 2 BvR 1432/21 - juris Rn. 44; B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 48; B.v. 1.12.2008 - 2 BvR 1830/08 - juris Rn. 33).

    Einfachrechtliche Unwägbarkeiten bzw. Ungewissheiten über den Ausgang des Visumverfahrens (im vom BVerfG a.a.O. entschiedenen Fall die "hohen Hürden" nach § 36 Abs. 2 AufenthG) müssen Eingang in die vom Gericht anzustellende Prognose finden (BVerfG, B.v. 22.12.2021 - 2 BvR 1432/21 - juris Rn. 51; B.v. 9.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 53).

  • VGH Bayern, 30.07.2021 - 19 ZB 21.738

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen abgelehnten

    Auszug aus VG Würzburg, 04.10.2022 - W 7 E 22.564
    Des Weiteren fehlt es an den auch für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG grundsätzlich erforderlichen (BVerwG, U.v. 19.4.2011 - 1 C 3.10 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 30.7.2021 - 19 ZB 21.738 - juris Rn. 10) allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG.

    Bei verweigerter Mitwirkung im Visumverfahren gebietet Art. 6 Abs. 1 GG es nicht, das öffentliche Interesse an der Einhaltung des Sichtvermerkverfahrens gänzlich zurückzustellen, da dies keinen schonenden Ausgleich der familiären Belange des Antragstellers und der gegenläufigen öffentlichen Interessen mehr bedeuten würde (BayVGH, U.v. 7.12.2021 - 10 BV 21.1821 - juris Rn. 42; B.v. 30.7.2021 - 19 ZB 21.738 - juris Rn. 21 m.w.N.; OVG Berlin-Bbg, B.v. 8.7.2019 - OVG 3 N 147.17 - juris Rn. 8).

  • EuGH, 19.10.2004 - C-200/02

    EIN MÄDCHEN IM KLEINKINDALTER, DAS DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT EINES MITGLIEDSTAATS

    Auszug aus VG Würzburg, 04.10.2022 - W 7 E 22.564
    Auch eine analoge Anwendung des § 1 Abs. 2 Nr. 3 c) FreizügG/EU kommt nicht in Betracht, da der Antragsteller seiner Tochter keinen Unterhalt gewährt (vgl. EuGH, U.v. 10.10.2013 - Alokpa,C-86/12 - juris Rn. 25 ff. m.V.a. U.v. 19.10.2004 - Zhu und Chen, C-200/02 - Slg. 2004, I-9925, Rn. 28, 30).

    Dem drittstaatsangehörigen Elternteil, der tatsächlich für das Kind mit Unionsbürgerstatus sorgt, muss somit der Aufenthalt im Aufnahmestaat ermöglicht werden, weil das Kind für seinen Aufenthalt auf die Personensorge und Unterhaltsgewährung des drittstaatsangehörigen Elternteils angewiesen ist (EuGH, U.v. 10.5.2017 - C-133/15 - juris Rn. 72; U.v. 10.10.2013 - Alokpa, C-86/12 - juris Rn. 25 ff. m.V.a. U.v. 19.10.2004 - Zhu und Chen, C-200/02 - Slg. 2004, I-9925, Rn. 46 und 47 und U.v. 8.11.2012 - Iida, C-40/11 - juris Rn. 55; BayVGH, U.v. 25.5.2019 - 10 BV 18.281 - juris Rn. 24; Tewocht in Kluth/Heusch, Ausländerrecht, Stand 1.7.2021, FreizügG/EU, § 1 Rn. 49 ff.).

  • BVerwG, 23.09.2020 - 1 C 27.19

    Drittstaatsangehöriger Elternteil kann Aufenthaltsrecht nach Art. 21 AEUV nur von

    Auszug aus VG Würzburg, 04.10.2022 - W 7 E 22.564
    Vielmehr ist weder ersichtlich, noch vom Antragsteller dargelegt, dass er sich tatsächlich und nachhaltig um die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bemüht hätte, ihm diese aber von dem Antragsgegner untersagt worden wäre (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.2020 - 1 C 27.19 - juris Rn. 32).

    Denn ein drittstaatsangehöriger Familienangehöriger kann das Recht auf Einreise und Aufenthalt gemäß § 2 Abs. 1 FreizügG/EU nur von einem aus eigenem Recht freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger, nicht aber von einem ggf. selbst abgeleitet freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen ableiten (BVerwG, U.v. 23.9.2020 - 1 C 27.19 - juris Rn. 27 m.w.N.).

  • EuGH, 10.10.2013 - C-86/12

    Alokpa und Moudoulou - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV und 21 AEUV - Richtlinie

    Auszug aus VG Würzburg, 04.10.2022 - W 7 E 22.564
    Auch eine analoge Anwendung des § 1 Abs. 2 Nr. 3 c) FreizügG/EU kommt nicht in Betracht, da der Antragsteller seiner Tochter keinen Unterhalt gewährt (vgl. EuGH, U.v. 10.10.2013 - Alokpa,C-86/12 - juris Rn. 25 ff. m.V.a. U.v. 19.10.2004 - Zhu und Chen, C-200/02 - Slg. 2004, I-9925, Rn. 28, 30).

    Dem drittstaatsangehörigen Elternteil, der tatsächlich für das Kind mit Unionsbürgerstatus sorgt, muss somit der Aufenthalt im Aufnahmestaat ermöglicht werden, weil das Kind für seinen Aufenthalt auf die Personensorge und Unterhaltsgewährung des drittstaatsangehörigen Elternteils angewiesen ist (EuGH, U.v. 10.5.2017 - C-133/15 - juris Rn. 72; U.v. 10.10.2013 - Alokpa, C-86/12 - juris Rn. 25 ff. m.V.a. U.v. 19.10.2004 - Zhu und Chen, C-200/02 - Slg. 2004, I-9925, Rn. 46 und 47 und U.v. 8.11.2012 - Iida, C-40/11 - juris Rn. 55; BayVGH, U.v. 25.5.2019 - 10 BV 18.281 - juris Rn. 24; Tewocht in Kluth/Heusch, Ausländerrecht, Stand 1.7.2021, FreizügG/EU, § 1 Rn. 49 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 22.08.2017 - 13 ME 213/17

    Aussetzung der Abschiebung; Verfahrensduldung; vorläufiger Rechtsschutz

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung einer

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2018 - 11 S 1973/18

    Familiennachzug zu Deutschen

  • VGH Bayern, 16.03.2020 - 10 CE 20.326

    Erfolglose Beschwerde gegen in erster Instanz erfolglosen Antrag auf Erteilung

  • VGH Bayern, 03.09.2019 - 10 C 19.1700

    Zumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens

  • VGH Bayern, 19.06.2018 - 10 CE 18.993

    Erfolglose Beschwerde gegen eine das Begehren nach vorübergehender Aussetzung der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2019 - 3 N 147.17

    Verknüpfung der Erteilung eines Aufenthaltstitels zum Familiennachzug mit dem

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.01.2022 - 4 MB 68/21

    Familiennachzug zu den minderjährigen Kindern - Ermessensspielraum der

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b

  • EuGH, 08.11.2012 - C-40/11

    Ein Drittstaatsangehöriger, der sich rechtmäßig im Herkunftsmitgliedstaat seiner

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 B 26.19

    Auslegung, völkerrechtskonforme; Elternnachzug; Elternteil; Familientrennung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2018 - 3 B 8.18

    Ausländerrecht: Europarechtskonformität des § 36 Abs. 1 AufenthG; Anwendbarkeit

  • BVerwG, 25.10.2017 - 1 C 34.16

    Abschiebungsandrohung; Aufenthaltsgesetz, Anwendungsbereich; Familienangehöriger;

  • VGH Bayern, 25.05.2019 - 10 BV 18.281

    Kein abgeleitetes Aufenthaltsrecht für einen drittstaatsangehörigen Elternteil

  • BVerwG, 19.04.2011 - 1 C 3.10

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Einbürgerung;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht